Informationen

Führerscheinklassen

Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

  • Mofaausbildung:
    15 Jahre
  • Klasse AM: 15 Jahre
    Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15&16 Jahren
  • Klasse A1:
    Leichtkrafträder;  ab 16 Jahren
  • Klasse A2/A2s
    Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW
  • Klasse A Direkt/ As
    Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
  • Klasse BF 17:
    begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren 
  • Klasse B:
    Autoführerschein; ab 18 Jahren
  • Klasse BE:
    Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren

Theorie  &  Praxisausbildung 

Unsere Fahrlehrer unterrichten euch im theoretischen Grundstoff und Zusatzunterricht, den jeder Fahrschüler erlernen muss. Anmeldung zur theoretischen Prüfung nur bei Prüfungreife auf unserer Lernapp:-)

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Geschwindigkeit/ Abstand und umweltschonede Fahrweise
  8. Andere Verkehrsteilnehmer
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Beobachtung
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in Besonderen Situationen, Folgen…
  12. Lebenslanges Lernen
  13. Technische Bedingungen, Personen u. Güterbeförderung (B,BE)
  14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Züge

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommt ihr Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Ihr könnt so jederzeit eure persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit eurem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Grundstunden vorgeschrieben.

Für die Klassen B und A/A2/A1 sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

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